Investoren-Green Card (Details)
US Green Card - Der schnelle und einfache Weg
Ein EB-5-Visum über American Life Inc.
EB-5-Visum
Das EB-5-Visum bietet den flexibelsten Zugang zu einer auf einem Investment in den USA basierenden Green Card. Dieses Visum verpflichtet den Bewerber nicht, das Tagesgeschäft eines Unternehmens zu managen. Es kann sowohl in ein bestehendes als auch in ein neues Geschäft investiert werden und mehrere Personen können in dasselbe Geschäft investieren. Der EB-5-Investor darf ein Minderheitsbeteiligter am Geschäft sein.
EB-5-Visum - Die Regeln
Auf folgende Arten können Sie sich für ein EB-5-Visum qualifizieren:
- Investiton von 1 Million US$ und Einstellung von zehn Mitarbeitern an einem beliebigen Standort in den USA.
- Investition von 500.000 US$ und Einstellung von zehn Mitarbeitern an einem Standort, an dem die Arbeitslosenquote 150% über dem nationalen Durchschnitt liegt.
- Investition in ein Regional Center.
Der INS hat besonderen Gebieten (sogenannten Regional Centers) die Berechtigung erteilt, Investmentkapital von Einwanderern zu empfangen. Insgesamt sind über 20 Regional Centers vom INS genehmigt worden. Regional Center-Investoren dürfen sich auf indirekte anstatt direkte Schaffung von Beschäftigung stützen. Ein Sachverständiger, zum Beispiel ein Volkswirt, muß die indirekte Schaffung von Beschäftigung quantifizieren. Befindet sich das Regional Center in einem Gebiet mit hoher Arbeitslosigkeit, reduziert sich die erforderliche Investitionssumme auf 500.000 US$.
Der US-Kongreß hat 10.000 EB-5-Visa pro Jahr bewilligt, wovon 3.000 Visa für ländliche und Gebiete mit hoher Arbeitslosigkeit bestimmt sind. Bis heute wurde diese Quote nicht überschritten.
Das Regional Center von American Life
American Life Inc. bildete im Jahre 1996 ein Regional Center, welches das Industriegebiet unmittelbar südlich der Innenstadt Seattles umfasst, das allgemein unter der Bezeichnung SODO bekannt ist. Der INS genehmigte American Life's Angebot, Investmentkapital von Einwanderern zu verwenden, um bejahrte gewerbliche Immobilien im SODO-Gebiet zu kaufen, zu renovieren und zu verwalten. Der Staat Washington und die Bundesregierung hatten dasselbe Gebiet bereits früher zu einem Wirtschaftsgebiet bestimmt, das geeignet ist, durch steuerliche Begünstigungen Investitionen anzuziehen Jeder Regional Center-Investor erwirbt einen Gesellschafteranteil an einer bestimmten Investment-Gesellschaft, die von American Life Inc., die eine geeignete Liegenschaft im Regional Center besitzt, renoviert und verwaltet, geführt wird. Die indirekte Beschäftigung ergibt sich aus Arbeitsplätzen, die durch die Umwandlung einer bisher schwach genutzten Liegenschaft zu einem Gebäude mit produktiverer Nutzung entstehen. Hierdurch erfüllt die Investition in eine American Life-Gesellschaft die Bedingungen des EB-5-Visums.
Häufig gestellte Fragen
- Frage: Wer sollte investieren?
EB-5-Investoren kommen aus allen Lebensbereichen, darunter befinden sich Personen aus Fachberufen, Geschäftsleute, Personen, die die Erziehung ihrer Kinder erleichtern möchten oder Pensionäre. Da das EB-5-Visum eine Arbeitsgenehmigung einschließt, engagieren sich viele EB-5-Investoren in wohltätigen Organisationen oder nehmen eine Teilzeitbeschäftigung auf. Einfach gesagt, gibt Ihnen das EB-5-Visum die Freiheit, in den USA zu tun, was Sie möchten.
- Wenn Sie Ihr Geschäft nicht aktiv führen möchten, sollten Sie EB-5 in Erwägung ziehen.
- Wenn Sie einen US-Elternteil oder Kind über 21 Jahren haben, sollten Sie familiengebundene Visa-Kategorien erwägen.
- Wenn Sie über außergewönliche Fähigkeiten verfügen oder eine Berühmtheit sind, können Sie sich über diese Eigenschaften für eine Green Card qualifizieren.
- Wenn Sie Ihr eigenes Geschäft leiten möchten, kommen für Sie die L-1 bzw. E-2-Visa-Kategorie für internationale Manager in Frage.
Falls es Ihre Absicht ist, eine Green Card zu besitzen und kein Geschäft aktiv zu führen, ist es in den meisten Fällen günstiger, die EB-5-Kategorie in Anspruch zu nehmen als einen Business zu starten und aufrecht zu erhalten.
- Frage: Ist EB-5 ein wirklich passives Investment?
Die EB-5-Bestimmungen verlangen die Einbeziehung in Management und Firmenpolitik. Die Bestimmungen sehen einen Kommanditisten (Limited Partner) in einer Kommanditgesellschaft (Limited Partnership) gemäß dem Uniform Limited Partnership Act als dem EB-5-Unternehmen ausreichend verpflichtet an. Die Uniform Limited Partnership, die von den meisten US-Bundesstaaten anerkannt wird, verbietet jedoch die Einbindung eines Kommanditisten ins Management.
Einerseits muß man also am Management oder der Gestaltung der Firmenpolitik beteiligt sein während man es andererseits gar nicht darf. Wir lösen diesen Widerspruch auf, indem wir den Kommanditisten als Gruppe das Recht gewähren, den Komplementär (General Partner) bei "kriminellen Handlungen " seines Amtes zu entheben und Themen zur Firmenpolitik vorzuschlagen oder zu empfehlen. Darüber hinaus entsprechen unsere Limited Partnerships dem Uniform Limited Partnership Act.
- Frage: Wie ist Ihr Investment gestaltet?
Jede Kommanditgesellschaft besitzt ein Gebäude. Über Ihr Investment ewerben Sie einen Anteil an der Kommanditgesellschaft und werden zum Kommanditisten. Ihr prozentualer Anteil an der Kommanditgesellschaft hängt davon ab, welchen Prozentsatz Ihr Investment am Wert des Projektes ausmacht. Die Bewertungsmethodik finden Sie in unseren Broschüren zu den einzelnen Projekten erläutert.
American Life Inc. ist der Komplementär (General Partner) der Kommanditgesellschaft. Der Komplementär renoviert, vermietet und verwaltet die Liegenschaft. Die Kommanditisten erhalten ihren Anteil der Einnahmen aus den Liegenschaften. Investoren erhalten 70% der Gewinne ab dem Beginn ihres Investments.
- Frage: Was ist eine Limited Partnership?
Hierzu ein Überblick zu den einzelnen Rechtsformen, unter denen Investoren wählen können.
Corporations werden durch die Einreichung einer Satzung bei der Regierung des Bundesstaates gegründet und gehören Gesellschaftern. Die Corporation wird nach ihrem Ertrag besteuert. Die Gesellschafter werden ausschließlich auf Gewinnanteile, die ihnen von der Corporation ausbezahlt werden, besteuert. Sie entrichten keine Steuern für Erträge der Corporation. Gesellschafter tragen nur das Risiko ihrer Investition in die Corporation, für die allgemeinen Angelegenheiten der Corporation tragen sie keine Verantwortung.
Eine Partnership besteht aus zwei oder mehr Personen oder Rechtssubjekten, die sich zwecks einer Unternehmung zusammenschließen; eine bundesstaatliche Satzung ist nicht erforderlich. Die Partnership entrichtet keine Steuern, sondern gibt alle Gewinn- und Verlustposten an die Teilhaber weiter. Die Teilhaber entrichten Steuern auf die Gewinne der Partnership. Jeder Teilhaber trägt - im Gegensatz zum Gesellschafter einer Corporation - Verantwortung für die gesamten Operationen der Partnership. Sollte die Partnership verklagt und durch Gerichtsbeschluß haftbar gemacht werden, trägt jeder Teilhaber die volle Verantwortung für die Schäden. Ein Gesellschafter einer Corporation muß keine derartige direkte Haftung übernehmen.
Eine Limited Partnership kombiniert die Haftungsbeschränkung der Corporation mit der Besteuerung der Partnership. Die Limited Partnership wird durch die Einreichung einer Satzung bei der Regierung des Bundesstaates gegründet und besteht aus einem Komplementär (General Partner) und einem oder mehreren Kommanditisten (Limited Partners). Die Satzung regelt detailliert Rechte und Befugnisse der Kommanditisten und Komplementäre, Besitzanteile und Gewinnverteilung. Der Komplementär führt die Geschäfte. Die Kommanditisten sind wie in einer Corporation passive Investoren, die nur in Höhe ihres Investments haften. Wie in einer offenen Partnership wird der Kapitalertrag nicht einheitlich sondern auf Teilhaberbasis besteuert.
Eine Limited liability company ist eine Aktiengesellschaft, die Gewinn und Verlust an die Aktionäre weitergibt, jedoch den Aktionären die gleiche Haftungsbeschränkung des Kommanditisten oder Gesellschafters einer Corporation bietet. Man könnte die Limited liability company als körperschaftliche Version einer Limited Partnership bezeichnen.
American Life Inc. kann sich sowohl der Limited Partnership als auch der Limited liability company mit demselben Effekt bedienen. American Life Inc. verwendet die Limited Partnership, da die Bestimmungen des INS sich spezifisch auf Kommanditisten beziehen und diese von der Verpflichtung, sich aktiv an der Geschäftsführung zu beteiligen, befreien. In den Bestimmungen werden Limited liablity companies nicht erwähnt.
- Frage: Wie wird mein Kommanditistenanteil geschützt?
Das Zertifikat des Kommanditistenanteils (Certificate of Limited Partnership) muß beim Bundesstaat Washington als öffentliche Niederschrift registriert werden. Es verweist auf das Verzeichnis A des Gesellschaftsvertrages, welches die Namen und die prozentualen Anteile der Kommanditisten auflistet. Die Urkunde des Investment-Eigentums wird unter dem Namen der Limited Partnership geführt. Diese Urkunde wird ebenfalls öffentlich niedergelegt. Das bedutet, daß das Eigentum nicht verkauft, beliehen oder verändert werden kann, falls es nicht den Bestimmungen des Kommanditgesellschaftsvertrages entspricht.
- Frage: Wird mein Investment garantiert?
Nein. Das Gesetz verlangt ein Investment im Sinne eines unternehmerischen Risikos ohne Gewährleistung oder Ansprüche auf Rückerstattung.
- Frage: Was sind meine Risiken?
Wie bei jedem Investment gibt es das Risiko des Totalverlustes. Wir investieren in Immobilien ohne Hypothek oder Bankfinanzierung. Das Nichtvorhandensein von Schulden verringert das Risiko eines Totalverlustes wesentlich. Wie jedermann unterliegen auch wir schädlichen Wirkungen höherer Gewalt, Krieg und Schwankungen des Marktes bezüglich der Mieteinnahmen und Immobilienpreise. Wir fordern alle Investoren auf, uns zu besuchen, unsere Referenzen zu prüfen und sich die in unseren Broschüren enthaltenen Informationen von unabhängiger Seite bestätigen zu lassen.
- Frage: Warum muß ich investieren, bevor ich meine Green Card beantragen kann?
Wir wissen, daß andere Investment-Unternehmen, die EB-5-Investoren aufnehmen, deren Kapital in einem Trust oder auf einem Treuhandkonto hinterlegen, solange die Bewilligung des Visums nicht vorliegt. In diesem Fall kann das Kapital erst mit Bewilligung des Visums freigegeben werden.
Unser Hauptgeschäft besteht aus der Entwicklung von Immobilien. Der überwiegende Teil unseres Kapitals stammt von Investoren, die keine Einwanderungsoption in Anspruch nehmen. Diese Investoren beteiligen sich aufgrund rein finanzieller Erwägungen und ohne besonderen Vorbehalt. Für EB-5-Investoren sind zwei Dinge von Bedeutung - ein solides Investment und der Erhalt der Green Card.
Das Investment muß nach seinen wesentlichen Gesichtspunkten beurteilt werden. Wenn Sie der Überzeugung sind, daß wir ein solides Investment anbieten, erwarten wir auch, daß Sie uns Ihr Kapital wie jeder andere Investor anvertrauen. Sollten Sie aus irgendeinem Grund Ihre Green Card nicht erhalten, sind wir vertraglich zur Rückerstattung Ihres Kapitals verpflichtet. Für diesen Fall unterhalten wir Kreditlinien mit mehreren Banken. Zusätzlich haben wir einen konstanten Zufluß an neuen Investoren, von denen möglicherweise jemand bereit ist, Ihr Investment zu übernehmen.
Treuhandkonto- oder Trust-Vereinbarungen beinhalten Probleme hinsichtlich der Einwanderung. Wir bieten Investments auf der Basis an, daß wer zuerst kommt, auch zuerst bedient wird. Wenn sich Ihr Investment-Kapital auf einem Treuhandkonto oder in einem Trust befindet, während Ihr Visum-Antrag für sechs bis acht Monate in der Schwebe ist, könnte das beabsichtigte Investment, auf das sich Ihr Visum-Antrag bezieht, bereits an andere Investoren verkauft worden sein. Sie würden sich dann in der unglücklichen Situation befinden, Ihre Green Card auf ein Investment zu stützen, das gar nicht existiert und das Risiko eingehen, daß Ihr Antrag abgelehnt wird. Letztlich haben wir die Erfahrung gemacht, daß, obwohl die Bestimmungen eine Abwicklung über Treuhand-Konten erlauben, der INS Anträge mit tatsächlich getätigten Investments lieber sieht als solche, die auf schwebende Investments gestützt werden.
- Frage: Wie verteilt die Gesellschaft die Erträge?
Jede Gesellschaft zahlt ihre Gewinne monatlich an ihre Investoren aus. Die Auszahlungen beziehen sich auf die Bruttorendite des Vormonats abzüglich der Kosten. Unsere Investoren erhalten eine Gewinn- und Verlustrechnung inkl. der Verteilung für jeden Monat. Am Jahresende erstellt die Gesellschaft einen zusammenfassenden Bericht auf dem Formular K-1 der US-Finanzverwaltung IRS. (Internal Revenue Service). Das Formular K-1 listet Ihre jährlichen Erträge und Kosten detailliert auf und wird von Ihrem Steuerberater für Ihre US-Jahressteuererklärung benötigt.
- Frage: Ich weiß, daß EB-5 Gegenstand eines Rechtsstreits war. Hat diese Vorgeschichte Auswirkungen auf meine Green Card-Anträge?
Die EB-5 Visum-Kategorie wurde 1991 ins Leben gerufen, Regional Centers gibt es seit 1993. American Life Inc. gründete sein Regional Center im Jahre 1996 und akquirierte zwischen 1996 und 1998 Kapital von ca. 40 Investoren. Während dieses Zeitraums haben verschiedene Unternehmen wegen Investment-Kapital miteinander konkurriert. Die meisten dieser Firmen hatten keine seriösen Investments anzubieten und nahmen nur am Geschäft teil, um Gebühren zu kassieren anstatt funktionierende Geschäfte mit Kapital auszustatten. Bei vielen Investment-Optionen wurden entweder nicht die erforderlichen US$ 500.000,- erhoben oder nicht die vorgeschriebene Anzahl von Mitarbeitern eingestellt.
Der INS wollte verständlicherweise diesen Mißbräuchen des Programms ein Ende bereiten. Im Jahre 1998 wandte der INS unrechtmäßig seine revidierten Bestimmungen auf Personen an, deren Anträge bereits bewilligt waren und versuchte, die Bewilligungen zu widerrufen, was den Rechtstreit auslöste. 2002 verabschiedete der Kongreß dann ein Gesetz, das Investoren aus den Jahren vor 1998 schützt. Zusätzlich regelte im Jahre 2002 ein Fall, der allgemein als “Chang” the 9th Circuit Court of Appeals bekannt ist, daß der INS keine neue Bestimmung rückwirkend anwenden darf. Im August 2003 begann der INS zum ersten Mal seit 1998 wieder, Regional Center-Anträge zu bewilligen.
Wir sind der Überzeugung, daß EB-5-Einwanderungsanträge, die sich auf solide Investments in Höhe der vorgeschriebenen US$ 500.000,- stützen und von einer genauen Dokumentation begleitet sind, weitherhin bewilligt werden.
- Frage: Welche Dokumente muß ich vorbereiten, damit mein Visum-Antrag bearbeitet werden kann?
Für jeden Antragsteller müssen vollständige Informationen zur eigenen Biographie erstellt werden, der Hauptantragsteller muß nachweisen, woher das Investmentkapital stammt. Für diesen Nachweis verlangt der INS Steuerbescheide der letzten fünf Jahre, Kontoauszüge der letzten fünf Jahre, Nachweise über jegliche Beteiligungen an Gesellschaften oder Geschäften sowie die dazugehörigen Bilanzen und gewerblichen Genehmigungen. Es geht darum, den nachvollziehbaren Werdegang eines ehrlichen Geschäftsablaufs zu präsentieren. Stammt Ihr Kapital aus einer bestimmten Transaktion wie Hausverkauf, Erbschaft oder Schenkung, müssen Sie nachweisen, daß diese Transaktion stattgefunden hat, indem Sie ein offizielles Dokument wie Auflassungsurkunde oder notariellen Vertrag beibringen. Es kann sein, daß von Fall zu Fall weitere Dokumente verlangt werden.
- Frage: Welche Punkte waren bisher problematisch bei EB-5-Anträgen?
Wir verwenden für jeden Antrag das gleiche Geschäftsmodell. Der INS hat unser Geschäftsmodell geprüft und darauf basierende Anträge bewilligt. Das am häufigsten aufgetretene Problemfeld betraf die unzureichende Dokumentation der Herkunft des Kapitals. Viele Leute versuchen, die geringstmögliche Information zu offenbaren, was zum Ergebnis führt, daß der Antrag mit der Frage nach weiteren Informationen zurückkommt. Es ist besser, zuviel Information bereitzustellen als zu wenig. In diesen Zeiten der Terrorwarnungen und des Verdachts der Geldwäsche verlangen die Prüfer des INS eine gut dokumentierte Herkunft des Kapitals.
- Frage: Bei vielen EB-5-Programmen ist Beantragung der Einwanderung Teil des Investment-Pakets, warum nicht bei American Life Inc.?
Wir sind der Überzeugung, daß es für Sie wichtig ist, daß ein unabhängiger Rechtsbeistand Ihre Interessen ohne die Gefahr eines Konfliktes vertritt. American Life Inc.’s Fähigkeiten liegen im Bereich des Immobilien-Investments. Wir halten es für besser, uns auf das zu konzentrieren, was wir am besten können, nämlich für eine optimale Rendite auf Ihr Investment zu sorgen.
Mr. Liebman praktiziert seit über 20 Jahren Einwanderungsrecht. Wir wissen daher, welche Anwälte EB-5-Anträge kompetent bearbeiten und werden Ihnen gerne einen Rechtsbeistand vorschlagen, mit dem Sie dann Ihre eigenen Vereinbarungen treffen. American Life Inc. wird bestrebt sein, Ihrem Anwalt die Arbeit so leicht wie möglich zu machen.
- Frage: Wo finde ich die entsprechenden Gesetze und Bestimmungen, um diese genau zu studieren?
Gehen Sie bitte auf die Webseite des Bureau of Citizenship and Immigrations Services. Ein direkter Link zu den Informationen über Investment-Visa ist:
http://www.immigration.gov/graphics/services/residency/investment.htm - Frage: Wie kann ich feststellen, ob Sie ein ehrliches und kompetentes Unternehmen sind?
Wir stellen Ihnen hierfür die unten aufgeführten Referenzen zur Verfügung. Ebenfalls können wir für Sie Kontakt zu bestehenden Investoren herstellen.
- Immobilien-Fachleute
Vince DeLuca - vince_deluca@colliers.com
Rick Osterhoust - ricko@gvakm.com - Frage: Wie lange dauert die Bearbeitung meines Visum-Antrages durch den INS?
Die Bearbeitungsdauer kann zwischen wenigen Wochen und sechs Monaten betragen. Leider können wir eine bestimmte Dauer nicht voraussagen oder versprechen. Sie sollten für den gesamten Ablauf etwa ein Jahr einrechnen.
- Frage: Wie gestaltet sich der Ablauf der Beantragung?
Nachfolgend finden Sie eine allgemeine Übersicht zum Ablauf Ihres Antrages. Ihr Anwalt wird Ihnen sicher eine vollständigere Beschreibung geben können.
Schritt 1) Das Formular I-526 (Petition for Alien Entrepreneur) wird beim California Service Center eingereicht. Hiermit wird die Bestätigung des INS beantragt, daß der Antragsteller und das Investment für den EB-5-Status in Frage kommen.
Schritt 2) Nach Bewilligung der I-526-Petition können Sie (a) wenn Sie sich in den USA aufhalten, die Änderung Ihres Status (Adjustment of Status) in den des Dauerwohnsitzes beantragen, indem Sie das Formular I-485 mit unterstützenden Dokumenten an das Ihrem Wohnsitz in den USA am nächsten gelegene Regional Processing Center des INS senden oder (b) wenn Sie sich außerhalb der USA aufhalten, die Benachrichtigung durch die US-Botschaft/Konsulat in Ihrem Herkunftsland abwarten, um Ihre Dokumente für das Visum-Interview vorzubereiten.
Der Zweck des Adjustment of Status oder konsularischen Visum-Interviews ist, sicher zu stellen, daß bei Ihnen keine Gründe, die zu Ihrem Ausschluß führen könnten, wie z.B. Vorstrafen, ansteckende Krankheiten u.ä., vorliegen.
Schritt 3) Mit der Bewilligung erhalten Sie ein entsprechendes Formular sowie ein Reisedokument. Ebenfalls erhalten Sie eine vorläufige Green Card zugesendet. Wenn Sie sich außerhalb der USA aufhalten, müssen Sie innerhalb von sechs Monaten nach der Bewilligung durch die Botschaft/Konsulat in die USA einreisen.
Schritt 4) Nach zwei Jahren können Sie mit dem Formular I-829 die Aufhebung des vorläufigen Status d.h. Ihre permanente Green Card beantragen. Diese Prozedur ermöglicht es dem INS zu verifizieren, daß Sie Ihr anerkanntes Investment für den geforderten Zeitraum von zwei Jahren aufrecht erhalten haben.
- Frage: Welche Gebühren erhebt American Life?
Investoren müssen das Honorar ihres Anwalts bezahlen sowie Kosten, die ggf. durch Einwanderungsberater bei der Vorbereitung Ihrer Unterlagen entstehen.
- Frage: Wie stelle ich meinen Antrag?
Für weitere Informationen nehmen Sie bitte Kontakt zu uns auf: service@usa-immigration.de
For inquiries in Asia, please contact ray@americanlifeinc.com
American Life arbeitet mit Einwanderungsberatern in den folgenden Regionen zusammmen:
Nordamerika
USA, Seattle and Los Angeles
Canada, VancouverEuropa
England, London
Germany, FreiburgAsien
Japan, Tokyo
Korea, Seoul
India, Ahmedabad and MumbaiBitte kontaktieren Sie uns, damit wir Sie an den Ihnen am nächsten gelegenen Berater weiterleiten können.
Wichtige steuerliche Aspekte
Die Vereinigten Staaten erheben Einkommensteuer bei allen US-Bürgern und Green Card-Inhabern für weltweit erzieltes Einkommen. Abkommen und verschiedene Ausnahmen eliminieren einiges aber nicht alles Risiko der Doppelbesteuerung. Jeder Bundesstaat der USA hat sein eigenes Steuersystem. Alle außer vier Staaten besteuern Einkommen über staatliche Einkommensteuern. Investoren sollten die steuerlichen Auwirkungen auf ihren Dauerwohnsitz in den USA prüfen, bevor sie investieren. Allgemein gesagt, wenn Sie Ihr gesamtes Vermögen in die USA transferieren, werden Sie keine Probleme mit der Doppelbesteuerung haben. Wenn Sie nach Ihrem Umzug in die USA weiter in Ihrem Herkunftsland arbeiten oder investieren, sollten Sie Ihren Steuerberater konsultieren.




